Das Sakrament der Ehe

Warum kirchlich heiraten?

Sie wollen kirchlich heiraten und das Sakrament der Ehe empfangen. Sie sind auf Ihrem gemeinsamen Weg so weit, dass Sie sich sagen: Ja, wir vertrauen uns und wollen ein Leben lang beieinander bleiben.“ Mit Ihrem Wunsch nach kirchlicher Heirat haben Sie sich dafür entschieden, Ihr gemeinsames Leben in einer besonderen Weise als von Gott geheiligten Bund zu führen.

Menschen, die an Gott glauben, wissen um die Chancen und Bereicherungen, die ein Leben im Vertrauen auf Gott schenken kann. Dieses Wissen und entsprechende Erfahrungen im bisherigen Leben machen Mut, Ja zueinander zu sagen. Durch das Sakrament der Ehe, das Sie sich mit diesem Ja-Wort gegenseitig spenden, machen Sie Ihre Lebensgemeinschaft zu einem sichtbaren Zeugnis der Liebe Gottes zu den Menschen: Er will uns, umwirbt uns, liebt uns – so wie Sie sich als Ehepartner umwerben und lieben.

Die Entscheidung zur kirchlichen Trauung erfordert Ihren freien und reifen Entschluss. Es kann daher ein Ausdruck der Ehrlichkeit sich selbst gegenüber sein, zunächst nicht kirchlich zu heiraten und die Entscheidung erst noch weiter reifen zu lassen.

Was ist zur Anmeldung zu beachten?

Nehmen Sie frühzeitig, am besten 6 – 8 Monate vor der geplanten Hochzeit, Kontakt mit Ihrem Pfarrer auf. Das ist in der Regel der Pfarrer, bei dem Braut und Bräutigam, oder einer der beiden ihren Wohnsitz haben. Besprechen Sie mit ihm den von Ihnen ins Auge gefassten Termin.

Aktuelle Ergänzungen (Okt.2005):

  • Wer 2006 heiraten will, meldet sich bitte bis Ende November 2005.
  • Hochzeiten auswärtiger Paare [also von Paaren, bei denen niemand den Erstwohnsitz in unseren sieben Dörfern hat] werden nicht mehr angenommen, da der Pfarrer zuerst für die Gläubigen seiner Pfarreien zur Verfügung stehen muss.

Folgende Unterlagen sollten Sie gleich mitbringen:

Was geschieht bei der Vorbereitung?

Ca. 6 Monate vor dem Hochzeitstermin lädt Sie der Pfarrer zu einem Traugespräch ins Pfarrhaus ein. Dabei werden alle Daten aufgenommen, die später in das Ehebuch der Gemeinde eingetragen werden.

Darüber hinaus spricht der Pfarrer mit Ihnen über die Bedeutung der kirchlichen Trauung und christlichen Ehe, was Ihnen selbst daran wichtig ist und was die Kirche unter dem Sakrament versteht.

Natürlich wird auch darüber gesprochen, wie der Gottesdienst gestaltet werden soll. Lesung, Evangelium, Musik und Gesang, Gebete und andere Texte können Sie gerne selbst aussuchen. Der Pfarrer stellt Ihnen, wenn Sie das wünschen, Material zur Verfügung. Im Regelfall erhalten Sie am Ende des Traugespräches ein ausgearbeitetes Konzept Ihres Hochzeitsgottesdienstes. Es dient Ihnen als Vorlage, um mit Musikern, Sängern oder anderen aktiv an der Liturgie Beteiligten die weitere Gestaltung des Gottesdienstes zu besprechen.

Kann man auch ökumenisch heiraten?

Wenn ein Partner der evangelischen, der andere der katholischen Kirche angehört, haben Sie die Möglichkeit, unter Beteiligung von Geistlichen beider Konfessionen in einer Kirche Ihrer Wahl zu heiraten. Dies ist besonders dann sinnvoll, wenn Sie und Ihr Partner in Ihrer Kirche engagiert sind.

Weniger sinnvoll ist es, die Trauung ökumenisch zu halten, nur weil Sie Rücksicht auf die Verwandtschaft nehmen, oder weil Sie sich mit Ihrem Partner / Ihrer Partnerin nicht entscheiden können. Denken Sie daran: bei einer eventuell späteren Taufe Ihres Kindes müssen Sie sich auch für eine Konfession entscheiden. Überlegen Sie daher, welcher der beiden Partner die stärkere religiöse Bindung hat und später auch die religiöse Erziehung der Kinder in der Hauptsache übernimmt.

Wenn Sie allerdings als katholischer Partner in der evangelischen Kirche und nur vor dem evangelischen Geistlichen heiraten, aber Ihre Ehe auch von der katholischen Kirche als gültig geschlossen anerkannt haben wollen, brauchen Sie dazu eine Dispensbescheinigung (eine Freistellung von der katholischen Eheschließungsform). Diese können Sie über Ihr Pfarramt bei der Diözesanleitung beantragen und nach Bearbeitung durch die Bistumsbehörde ausgehändigt bekommen.

In der Praxis verfahren Pfr. Metzinger und seine protestantischen Kolleginnen und Kollegen folgendermaßen: Sie kommen zum Traugespräch ins Pfarrhaus nach Steinfeld, sofern ein gemeinsamer Termin mit beiden Pfarrern zusammen nicht ausgemacht werden konnte. Hier erhalten Sie eine Kopie aller Dokumente, mit denen Sie anschließend zum protestantischen Pfarramt gehen um dort mit dem / der zuständigen Pfarrer / Pfarrerin alles weitere zu besprechen.

Was ist sonst noch zu beachten?
Oft gestellte Fragen

•  „Ich war schon mal kirchlich verheiratet. Darf ich nochmals kirchlich heiraten?“
Unsere Kirche kennt die Möglichkeit einer Eheannulierung. Dabei wird der Umstand der Ehe geprüft und die bestehende Ehe als nichtig erklärt. Trifft dies zu, darf man erneut kirchlich heiraten. Es gibt Gründe, die eine Eheannulation schnell vorangehen lassen und welche, die lange dauern. Das ist von Fall zu Fall verschieden. Genau-ere Auskunft können Sie, wenn Sie betroffen sind, bei mir erhalten.

•  „Ich war schon mal standesamtlich verheiratet und bin geschieden. Darf ich meinen neuen Partner kirchlich heiraten?“
Wenn ein Katholik nur standesamtlich heiratet und dazu keine Dispens [Erlaubnis] des Bischofs einholt, dann gilt die Ehe als ungültig, weil sie gegen die Formpflicht verstößt [also weil keine kirchliche Trauung stattgefunden hat] . Zwar muss dennoch ein Antrag auf Annulierung der Ehe gestellt werden, aber im Regelfall ist dies nach kurzer Prüfung schnell erledigt. Wurde hingegen vom Katholiken vor der standesamtlichen Trauung eine Dispens eingeholt, gilt diese Ehe als gültig und muss aufgrund anderer Gründe annuliert werden, bevor eine erneute kirchliche Trauung möglich ist.

•  „Mein Partner ist nicht katholisch – ich darf doch sicher nicht kirchlich heiraten, oder?“
Aber sicher doch. Ein katholischer Mensch darf heiraten, wen er will – unabhängig von dessen Religion, Weltanschauung oder Konfession. Paulus schreibt im 1. Korintherbrief, Kapitel 13, Vers 13: „So bleiben Glaube, Hoffnung, Liebe, diese drei. Das Größte unter ihnen aber ist die Liebe!“ Unter diesem Aspekt zählt die Liebe zweier Menschen mehr als die Religion oder Konfession oder ob gar jemand gar nichts glaubt. Dem katholischen Partner zuliebe wird das Sakrament der Trauung nicht verwehrt. Aber auch hier gilt, dass beide Partner ledig sein müssen und nicht schon mal verheiratet gewesen sein dürfen. In letzterem Fall müsste die Ehe, auch wenn sie nicht katholisch geschlossen war, annuliert werden.