Übersicht zu den Wahlen
zum Pfarrgemeinderat und Verwaltungsrat

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Am 05./06. November finden in unserem Bistum die Wahlen zum Pfarrgemeinde- und Verwaltungsrat statt. Sie stehen unter dem Motto:

„Hier und Jetzt für Morgen“

Mit diesem Leitspruch wird Bezug genommen auf den großen Umstrukturierungsprozess „Gemeindepastoral 2015“.

Das „Hier“ soll motivieren, sich in der Gemeinde vor Ort einzubringen, denn Kirche lebt in und durch die Menschen, die den Glauben in ihrer unmittelbaren Nähe bezeugen und weitergeben.

Mit dem „ Jetzt“ soll zum Ausdruck kommen, dass es sich lohnt bei den Wahlen mitzumachen – auch als Kandidatin bzw. Kandidat.

Das „für Morgen“ weist darauf hin, dass wir jetzt schon alle „mitbauen“ können an der Kirche von morgen.

Selbst wenn vieles auf das Jahr 2015 fokussiert ist, so sind die Gremien, die im November gewählt werden, keine Gremien, die sich „abschaffen“. Vielmehr besteht für die Räte die einmalige Gelegenheit, aktiv den Übergang in eine neue Form der Kooperation zu gestalten.

PFARRGEMEINDERAT

VERWALTUNGSRAT

Welche Funktion haben Sie?

Der Pfarrgemeinderat trägt zusammen mit dem Pfarrer die Verantwortung für das Leben und die Entwicklung der Pfarrgemeinde.

Der Verwaltungsrat verwaltet das kirchliche Vermögen und ist für alle finanziellen Angelegenheiten der Pfarrgemeinde zuständig.

Wer ist wahlberechtigt?

alle katholischen Christen, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet und in der Pfarrgemeinde ihre Hauptwohnung haben. Katholische Christen unter 16 Jahren sind wahlberechtigt, wenn sie bereits gefirmt sind.

alle katholischen Christen, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet und in der Kirchengemeinde ihre Hauptwohnung haben.

Wer kann gewählt werden?

jeder katholische Christ, der am Wahltag mindestens 16 Jahre alt ist und in der Pfarrgemeinde seit 3 Monaten seinen Hauptwohnsitz hat oder in ihr wichtige Aufgaben wahrnimmt.

jeder katholische Christ, der am Wahltag mindestens 18 Jahre alt ist und in der Kirchengemeinde seit 3 Monaten seinen Hauptwohnsitz hat.

 

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